Gemeindeschwesternstation

Ambulanter Pflegedienst mit Zulassung für alle Kranken- und Pflegekassen

„Gemeindeschwesternstation Weilmünster“ – was ist das eigentlich?

Was man in der heutigen modernen Zeit unter einem ambulanten Pflegedienst versteht, hat in Weilmünster bereits seit über einem Jahrhundert Tradition als Gemeindeschwesternstation. Bereits seit Anfang 1900 ist in Weilmünster sowie den zugehörigen Ortsteilen immer eine Gemeindeschwester tätig gewesen - und so ist es auch noch heute.

Das Anliegen unserer Gemeindeschwesternstation ist es, Menschen die Hilfe benötigen, in der Geborgenheit ihrer häuslichen Umgebung zu betreuen und zu versorgen, so lange dies möglich, nötig und gewünscht ist.
Ein persönliches und vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Patienten und deren Angehörigen ist uns besonders wichtig, wodruch wir durch unsere Bezugspflege sorgen. Zuwendung, Zufriedenheit und Wohlbefinden sind für unser engagiertes Team nicht nur Worte, sondern ebenso wichtig wie die medizinische Betreuung.

Unsere Mitarbeiterinnen sehen ihren Job nicht als Beruf, sondern als „Berufung“. Dies unterstützt die Gemeinde Weilmünster als Träger dieser Einrichtung voll und ganz.

»Das Alter hat die Heiterkeit dessen, der seine Fesseln los ist und sich nun frei bewegt.« Arthur Schopenhauer

Unsere Leistungen

Unsere Gemeindeschwesternstation bietet Patienten und Angehörigen Hilfe bei Krankheit, Behinderung und Alter sowohl vorübergehend als auch auf Dauer. Als von allen Pflege- und Krankenkassen anerkanntem ambulanten Pflegedienst, gliedern sich unsere Aufgaben und Leistungen in die folgenden Bereiche:

  • Pflegeberatungen;
  • Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (für Patienten die Pflegegeld als alleinige Leistung erhalten);
  • Behandlungs- und Grundpflege nach § 37 SGB V (ärztliche Verordnung und Genehmigung durch den Kostenträger Krankenkasse ist hier Voraussetzung);
  • Grundpflege nach § 37 SGB XI (Kostenträger Pflegekasse bzw. Patient);
  • hauswirtschaftliche Versorgung nach § 37 SGB XI (Kostenträger Pflegekasse bzw. Patient);
  • besonderes Betreuungsangebot nach § 45b SGB XI (Kostenträger Pflegekasse);
  • Auf Wunsch erbringen wir die Leistungen der Grundpflege, Betreuungsangebote sowie hauswirtschaftliche Versorgung auf Selbstkostenbasis.
  • Verhinderungspflege z.B. bei Urlaub oder Krankheit der privaten Pflegeperson (Kostenträger Pflegekasse);
  • enge Zusammenarbeit mit Patienten, Angehörigen, Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Wundexperten, Sanitätshäusern und Kranken- und Pflegekassen;
  • Bereitschaftsdienste 24/7;
  • Sterbebegleitung;
  • Verleih von Pflegehilfsmitteln z.B. Rollstühlen;
  • Erstellen von Kostenvoranschlägen für alle unsere Leistungen;
  • allgemeine Informationen rund um die häusliche Pflege und Hilfe bei Problemen.

Unser Team setzt sich zusammen aus examinierten Krankenschwestern und examinierten Krankenpflege­helferinnen, examinierten Alten­pflegerinnen und examinierten Altenpflegehelfer­innen, Pflegeassistentinnen und Betreuungsassistentin, Hauswirtschafterinnen und einer Verwaltungsfachangestellten.

»Der Mensch mit all seinen Bedürfnissen steht im Mittelpunkt der Arbeit unserer Gemeindeschwesternstation.«

Gemeindeschwesternstation Gruppenbild Treppe ambulanter pflegedienstGemeindeschwesternstation Weilmünster
Telefon 06472 / 911 458
Fax 06472 / 8323 294
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Bürozeiten Mo – Fr von 8 bis 13 Uhr
Sprechstunden Di von 14 bis 16 Uhr
Neugasse 1 · 35789 Weilmünster

Anprechpartner
Pflegedienstleitung Kerstin Jost
stellv. Pflegedienstleitung Stephanie Stehr
Verwaltung Sonja Genz

Bei dringenden pflegerischen Notfällen wird gebeten sich im Rahmen des bestehenden Ruf-Bereitschaftsdienstes unter der Mobilnummer 0173 / 2001499 direkt an die diensthabende Gemeindeschwester zu wenden.

Tags: Gesundheit, Soziales

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